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Mittwoch, 14.03.2018
Abrechnungsmodell für Energie und Wasser VEWA
Abrechnungsmodell für Energie und Wasser VEWA Nun auch mit den Regeln für Altbauten!

Im Juni 2017 wurde das Modell zur verbrauchsabhängigen Energie- und Wasserkostenabrechnung (VEWA) vom Bundesamt für Energie publiziert. Die darin enthaltenen Richtlinien sind zur Anwendung für alle Neubauten mit Erstabrechnung der Nebenkosten ab dem Jahre 2018 empfohlen. Die Nachfrage nach dem neuen Abrechnungsmodell war gross. Nur noch wenige gedruckte Exemplare sind verfügbar. Daher wurde die Erstausgabe überarbeitet und nun auch mit den Empfehlungen für die Abrechnung von Altbauten ergänzt. Damit ersetzt die VEWA, Auflage 2 das alte Modell für die verbrauchsabhängige Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung (VHKA) aus dem Jahre 2004 komplett. Die aktuelle Ausgabe 2 der VEWA ist ausschliesslich online verfügbar (z.B. über unsere Verbandswebseite SVW oder das Webportal des Bundeamtes für Energie BFE). Ab 2018 gelangt nun auch die Stromabrechnung in die Nebenkostenabrechnung von Gebäuden mit mehreren Nutzeinheiten und selbst genutztem Solarstrom. Die Abrechnung solcher „Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch ZEV“ ist somit ein weiterer Bestandteil der Energie- und Wasserkostenabrechnung und soll in der nächsten Auflage in die VEWA integriert werden. Diese dritte Auflage soll bis Ende 2018 verfügbar sein, auch in gedruckter Version.

Laden Sie hier die Broschüre herunter.