Neuauflage des VEWA-Abrechnungsmodells ist ab sofort verfügbar

Seit 2017 gilt das Modell zur verbrauchsabhängigen Energie- und Wasserkostenabrechnung (VEWA) von EnergieSchweiz als der Branchenstandard. Das umfassende Dokument wurde überarbeitet und ist nun in der fünften Auflage erschienen.

Mit den vorgenommenen Neuerungen gewinnt die Bildung eines Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch (ZEV) weiter an Attraktivität: Im Wesentlichen betreffen die Änderungen die neue Berechnungsvariante für den ZEV-Eigenverbrauchstarif sowie die Anpassung der Beispielberechnungen an die heutigen Energiekosten. Die neue Berechnungsmethode stellt eine wichtige Vereinfachung in der Abrechnung des eigenen Photovoltaikstroms in Mehrparteienhäusern dar. Für den Eigenverbrauchstarif kann damit auf den jährlichen Nachweis der Gestehungskosten verzichtet und pauschal 80 % des Standard-Netztarifs abgerechnet werden.  

 

Im Rahmen der Überarbeitung erhielt das Dokument eine optische Auffrischung und kommt im neuen Design von EnergieSchweiz daher.  

 

Die VEWA kann unter folgendem Link heruntergeladen werden: 

http://svw-asc.ch/Portals/0/Dokumente/Downloads/EnergieSchweiz-VEWA-Auflage5-DE.pdf

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Kantonale Vorschriften zur verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnung (VHKA)

Die letzte Revision der kantonalen Energiegesetze ist bis auf wenige Kantone abgeschlossen. Wie bis anhin, bestehen auch in den neuen Gesetzen und Verordnungen unterschiedliche Vorschriften betreffend Ausrüstung von Mehrfamilienhäusern mit Messtechnik zur Ermittlung des individuellen Wärmekonsums. Zumindest gilt überall; wo eine Messpflicht besteht, besteht auch die Pflicht zur verbrauchsabhängigen Abrechnung der Heizkosten (VHKA).

Ebenfalls überall gilt, dass bestehende Gebäude ohne Wärmemessung mit einer Messeinrichtung versehen werden müssen, wenn das Heiz- und/oder Wasserverteilsystem ersetzt werden. In Neubauten gibt es unterschiedliche Vorschriften. Meist gilt eine Ausrüstungspflicht ab 5 Nutzeinheiten (Wohnungen). Die Abrechnung hat in der Regel nach den Grundsätzen des «Modells zur verbrauchsabhängigen Energie- und Wasserkostenabrechnung (VEWA)» zu erfolgen, ausgegeben vom Bundesamt für Energie. 

 

Gerade bei den aktuell hohen Energiekosten, welche verbreitet zu deutlich steigenden Heizkosten führen, steigt parallel auch das Bedürfnis nach einer transparenten und gerechten Abrechnung. Der Schweizerische Verband für Energie- und Wasserkostenabrechnung (SVW) publiziert auf seiner Website nun eine Übersicht über die aktuellen kantonalen Vorschriften betreffend VHKA sowie eine Sammlung aller diesbezüglichen kantonalen Gesetze und Verordnungen.

 

Unabhängig geltender Vorschriften ist festzuhalten, dass eine verbrauchsabhängige Abrechnung eine Mehrheit von Bewohnern für ihren sorgsamen Umgang mit Energie belohnt und für Gerechtigkeit sorgt. Betragen die Verbrauchsdifferenzen vergleichbarer Wohnungen doch bis zum Faktor 1:3, respektive beträgt die Kostenschere bei aktuellen Energiepreisen zwischen bis zu CHF 1'000 und CHF 3'000 pro Jahr!

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